Seit 2020 bieten wir gemäß den Richtlinien des G-BA-Beschlusses (Link: https://www.g-ba.de/beschluesse/4648/(link is external)(link is external)) ein effektives Telemonitoring für unsere Patienten mit Herzinsuffizienz an. Im Einklang mit diesem Beschluss ermöglicht es uns als Telemedizin-Zentrum mittels innovativer Technologien eine umfassende medizinische Betreuung für unsere herzinsuffizienten Patienten sicherzustellen. Durch die vorsorgliche Überwachung bedeutender Vitalparameter sind wir in der Lage, proaktiv gegen potenziell schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen vorzugehen. Das Monitoring erfolgt entweder über ein internes kardiales Device (Aggregat) oder externe Messgeräte, die bei Bedarf rund um die Uhr herzinsuffizienzrelevante Vitalparameter an unsere Plattform (MediConnect) übertragen können. Dort werden die Werte erfasst und individuell für jeden Patienten mithilfe hochentwickelter Algorithmen analysiert. Bei auffälligen Grenzwertüberschreitungen der Parameter, beispielsweise bei Unregelmäßigkeiten oder erhöhten Werten, wie negativen Zustandsentwicklungen oder starken körperlichen Veränderungen, gibt das System Warnmeldungen aus. Unser Team analysiert die Daten und nimmt daraufhin direkt Kontakt mit dem Patienten oder dem zugehörigen PBA (Primär behandelnden Arzt) auf.
Einschlusskriterien für das telemedizinische Monitoring bei Herzinsuffizienz
- - NYHA II oder III und
- - EF <40% und
- - ICD/ CRT-P/ CRT-D- Träger oder kardiale Dekompensation mit stationärer Aufnahme innerhalb der letzten 12 Monaten und
- - Herzinsuffizienz - leitliniengerechte Behandlung und
- - Keine Faktoren, welche die Übertragung verhindern oder das Patienten-Selbstmanagement gefährden