Seit 2020 bieten wir gemäß dem G-BA-Beschluss (https://www.g-ba.de/beschluesse/4648/) ein effektives Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz an.

Als zertifiziertes Telemedizin-Zentrum gewährleisten wir im Einklang mit diesem Beschluss durch den Einsatz innovativer Technologien eine umfassende medizinische Betreuung unserer herzinsuffizienten Patienten. Durch die kontinuierliche Überwachung relevanter Vitalparameter können wir frühzeitig auf potenzielle gesundheitliche Risiken reagieren und diesen gezielt entgegenwirken.

Das Monitoring erfolgt entweder über ein implantiertes kardiales Device (Aggregat) oder über externe Messgeräte, die bei Bedarf rund um die Uhr herzinsuffizienzrelevante Vitalparameter an unsere Plattform MediConnect übertragen. Die erfassten Werte werden dort patientenindividuell mithilfe hochentwickelter Algorithmen analysiert.

Bei auffälligen Grenzwertüberschreitungen – etwa bei relevanten Zustandsverschlechterungen oder ausgeprägten körperlichen Veränderungen – gibt das System automatisch Warnmeldungen aus. Unser Team wertet die Daten umgehend aus und nimmt anschließend direkt Kontakt mit dem Patienten oder dem primär behandelnden Arzt (PBA) auf.

Einschlusskriterien

Einschlusskriterien für das telemedizinische Monitoring bei Herzinsuffizienz

 

  • NYHA II oder III und
  • EF <40% und
  • ICD/ CRT-P/ CRT-D- Träger oder kardiale Dekompensation mit stationärer Aufnahme innerhalb der letzten 12 Monate und
  • Herzinsuffizienz - leitliniengerechte Behandlung und
  • Keine Faktoren, welche die Übertragung verhindern oder das Patienten-Selbstmanagement gefährden
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