In Übereinstimmung mit den Leitlinien umfasst unser Leistungsspektrum:
- Effizientes und strukturiertes Telemonitoring für interne kardiale Devices sowie externe Messgeräte (Sensoren), die je derzeit und unabhängig vom Hersteller angeschlossen werden können
- Monitoring von Patienten aus externen Praxen/ MVZs durch unser hochqualifiziertes und geschultes Team
- Monitoring von hausinternen Patienten
- Erfassung der Vitalparameter rund um die Uhr
- Intersektorale / fachübergreifende Monitoring Anbindung
- Telecoaching im Rahmen des Herzinsuffizienz-Management
- Persönliche Sprechstunde für telemedizinisch überwachte Patienten in der Med1
- Möglichkeit der direkten Anbindung an das Klinikum rechts der Isar der technischen Universität München
- Internationale Kooperationen & Forschungsprojekte
Unsere Leistungen bei einer Kooperation
- Das TUM Klinikum Rechts der Isar verpflichtet sich, der Praxis elektronischen Zugang zum Telemedizin-System des MRI zu gewähren. Der Zugang ist beschränkt auf die Datensätze von Patienten der Praxis.
- Das TUM Klinikum Rechts der Isar verpflichtet sich ferner, gemäß QS-V TmHi einmal täglich an sieben Tagen die Woche die im Telemedizin-System registrierten Patienten der Praxis auf bestehende Alarme zu prüfen (Clearing/Telemonitoring). Im Fall eines Alarms informiert das MRI soweit medizinisch erforderlich die Praxis.
- Das TUM Klinikum Rechts der Isar stellt der Praxis alle in Abschnitt C QS-V TmHi verlangten Berichte quartalsweise zur Verfügung.
- Das TUM Klinikum Rechts der Isar führt die Dokumentation im Telemedizin-System nach QS-V TmHi für die Praxis durch und stellt diese im Telemedizin-System zur Verfügung.
Um als PBA am Telemonitoring Herzinsuffizienz teilzunehmen, benötigen Sie keine spezielle Genehmigung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) – anders als die Kardiologinnen und Kardiologen eines TMZ.
Die neuen PBA-Leistungen können von folgenden Ärztinnen und Ärzten durchgeführt und abgerechnet werden:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
- Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte
- Kardiologinnen und Kardiologen
- Nephrologinnen und Nephrologen
- Pneumologinnen und Pneumologen
Hinweis: Kardiologen können beide Rollen übernehmen und sowohl als PBA als auch als TMZ-Arzt tätig sein, wenn sie den Patienten bereits vor der Versorgung mit dem Telemonitoring betreut haben.
Quelle: KBV - Telemonitoring Herzinsuffizienz: Hinweise für Ärztinnen und Ärzte
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Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite der KBV
KBV - Telemonitoring Herzinsuffizienz: Hinweise für Ärztinnen und Ärzte