Leistungsspektrum

In Übereinstimmung mit den Leitlinien umfasst unser Leistungsspektrum:

 

  • Effizientes und strukturiertes Telemonitoring für interne kardiale Devices sowie externe Messgeräte (Sensoren), die je derzeit und unabhängig vom Hersteller angeschlossen werden können

     

  • Monitoring von Patienten aus externen Praxen/ MVZs durch unser hochqualifiziertes und geschultes Team

     

  • Monitoring  von hausinternen Patienten

     

  • Erfassung der Vitalparameter rund um die Uhr

     

  • Intersektorale / fachübergreifende Monitoring Anbindung

     

  • Telecoaching im Rahmen des Herzinsuffizienz-Management

     

  • Persönliche Sprechstunde für telemedizinisch überwachte Patienten in der Med1 

     

  • Möglichkeit der direkten Anbindung an das Klinikum rechts der Isar der technischen Universität München

     

  • Internationale Kooperationen & Forschungsprojekte


 

Herzinsuffizienz-Monitoring mit uns

Unsere Leistungen bei einer Kooperation

 

  • Das TUM Klinikum Rechts der Isar verpflichtet sich, der Praxis elektronischen Zugang zum Telemedizin-System des MRI zu gewähren. Der Zugang ist beschränkt auf die Datensätze von Patienten der Praxis.

     

  • Das TUM Klinikum Rechts der Isar verpflichtet sich ferner, gemäß QS-V TmHi einmal täglich an sieben Tagen die Woche die im Telemedizin-System registrierten Patienten der Praxis auf bestehende Alarme zu prüfen (Clearing/Telemonitoring). Im Fall eines Alarms informiert das MRI soweit medizinisch erforderlich die Praxis.

     

  • Das TUM Klinikum Rechts der Isar stellt der Praxis alle in Abschnitt C QS-V TmHi verlangten Berichte quartalsweise zur Verfügung.

     

  • Das TUM Klinikum Rechts der Isar führt die Dokumentation im Telemedizin-System nach QS-V TmHi für die Praxis durch und stellt diese im Telemedizin-System zur Verfügung.
Primär behandelnder Arzt (PBA)

Um als PBA am Telemonitoring Herzinsuffizienz teilzunehmen, benötigen Sie keine spezielle Genehmigung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) – anders als die Kardiologinnen und Kardiologen eines TMZ.

 

Die neuen PBA-Leistungen können von folgenden Ärztinnen und Ärzten durchgeführt und abgerechnet werden:

 

  • Hausärztinnen und Hausärzte

     

  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt

     

  • Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte

     

  • Kardiologinnen und Kardiologen

     

  • Nephrologinnen und Nephrologen

     

  • Pneumologinnen und Pneumologen

     

Hinweis: Kardiologen können beide Rollen übernehmen und sowohl als PBA als auch als TMZ-Arzt tätig sein, wenn sie den Patienten bereits vor der Versorgung mit dem Telemonitoring betreut haben.

 

Quelle:  KBV - Telemonitoring Herzinsuffizienz: Hinweise für Ärztinnen und Ärzte

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Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite der KBV 

KBV - Telemonitoring Herzinsuffizienz: Hinweise für Ärztinnen und Ärzte

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