Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns den Selektivvertrag mit der BARMER vorstellen zu können.
Für welche Patientinnen und Patienten gilt dieser Vertrag:
BARMER Versicherte mit
- chronischer Herzinsuffizienz Stadium NYHA II oder NYHA III unabhängig der linksventrikulären Ejektionsfraktion
- kardialer Dekompensation und stationärer Behandlung im zurückliegenden Jahr
- leitliniengerechter Behandlung der Herzinsuffizienz und
- keinen Faktoren welche die Gewährleistung der Übertragung der Monitoring Daten verhindern oder gefährden oder das Selbstmanagement verhindern
Der Patient bleibt hierbei jederzeit Ihr Patient und das Telemedizin-Zentrum arbeitet im Hintergrund.
Sollte es zu Auffälligkeiten kommen, kontaktiert das Telemedizin-Zentrum Sie als Hauptansprechpartner für den Patienten oder in seltenen Fällen den Patienten direkt.
Die telemedizinische Überwachung stellt kein Notfall-System dar.
PD Dr. med. Eimo Martens
Leitender Oberarzt TUM Klinikum Rechts der Isar, im Vorstand der DGTelemed, Leiter der Device-Therapie
PD Dr. med. Eimo Martens
Leitender Oberarzt TUM Klinikum Rechts der Isar, im Vorstand der DGTelemed, Leiter der Device-Therapie
"In diesem Selektivvertrag adressieren wir die verschiedene Barrieren, die bisher den Einschluss von Patienten erschwert haben, so kann der Patient in der Klinik, beim Haus- oder Facharzt eingeschlossen werden und das Monitoring wird von uns zentral unter Einbeziehung aller behandelnden Ärzte durchgeführt. Wir können so die Behandlungsqualität der Herzinsuffizienz-Patienten der Barmer im intersektoralen Netzwerk signifikant verbessern!"
Interesse? Kontaktieren Sie uns!